Allgemeine Geschäftsbedingungen der INDUS-VBS GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1
Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.
2.2
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.
3. Preise
3.1
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. An diese Preise halten wir uns drei Monate gebunden, sofern individuell nicht andere Bindefristen vereinbart sind.
3.2
Die Auslieferung von Software erfolgt über das Internet. Sonstige Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
3.3
Allen Unternehmen gegenüber abgegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Lieferung
4.1
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.
4.2
Eine etwaige vereinbarte verbindliche Lieferzeit beginnt erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Haus verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben.
4.3
Überschreitet INDUS-VBS GmbH einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
4.4
Im Falle höherer Gewalt wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen usw. ist INDUS-VBS GmbH berechtigt, seine Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten.
In all diesen Fällen ist der Kunde aber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er die Hindernisse zu vertreten hat.
4.5
Teillieferungen sind zulässig.
4.6
Verlangt der Kunde vor Auslieferung eine andere Ausführung und stimmen wir dem Ansinnen zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist beginnt erneut.
4.7
Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.
4.8
Versendet INDUS-VBS GmbH auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.
Die Kosten der Besichtigung, Aufbewahrung und Rücksendung trägt der Kunde.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige unserer Versandbereitschaft beim Kunden.
In diesem Fall ist INDUS-VBS GmbH berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Zugang der Anzeige über die Versandbereitschaft die uns durch die Lagerung entstehenden Kosten mit mindestens 1% des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen.
In diesem Fall der Verzögerung des Versandes geht das Risiko der Beschädigung oder des Untergangs der Kaufsache mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf den Kunden über.
Das gilt auch im Falle des Annahmeverzuges.
Der Kunde hat INDUS-VBS GmbH auch alle weiteren durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen.Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt uns vorbehalten.
5. Zahlungen
5.1
Zahlungen dürfen nur an INDUS-VBS GmbH oder an von INDUS-VBS GmbH schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
Rechnungen sind sofort zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.
Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem INDUS-VBS GmbH über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.
5.2
Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet.
Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
6.2
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Waren.
Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an INDUS-VBS GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen INDUS-VBS GmbH gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. INDUS-VBS GmbH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
6.3
Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an INDUS-VBS GmbH ab.
Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den INDUS-VBS GmbH dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
6.4
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist INDUS-VBS GmbH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von INDUS-VBS GmbH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
6.5
Der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, von INDUS-VBS GmbH insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltenden Netto-Listenpreis, der INDUS-VBS GmbH maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchem der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von INDUS-VBS GmbH gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
7. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
7.1
Kommt INDUS-VBS GmbH mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, wird INDUS-VBS GmbH dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7.2
Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3
INDUS-VBS GmbH ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten:
7.3.1
Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt.
7.3.2
Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
7.3.3
Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn INDUS-VBS GmbH sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
7.3.4
INDUS-VBS GmbH kann weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für INDUS-VBS GmbH die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).
7.3.5
INDUS-VBS GmbH ist schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
7.3.6
Im Übrigen bestimmt sich das Rücktrittsrecht von INDUS-VBS GmbH und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Besondere Bestimmungen für Werkverträge, Wartungs- und Reparaturarbeiten
8.1
Führt INDUS-VBS GmbH Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.2
Abnahme:
Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:
8.3
Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in den Geschäftsräumen von INDUS-VBS GmbH, sofern nichts anderes vereinbart ist.
INDUS-VBS GmbH wird dem Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per eMail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand abholt.
8.4
Abnahmeprüfung
Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch INDUS-VBS GmbH die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.
8.5
Abnahmeerkärung:
Entspricht die Leistung von INDUS-VBS GmbH den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.
8.6
Abnahmefiktion:
Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch INDUS-VBS GmbH die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
8.7
Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
8.8
Mängelbeseitigung:
Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.
8.9
Wartungs- und Reparaturtätigkeiten von INDUS-VBS GmbH sind Dienstleistungen. Die Preise werden jeweils individuell und abhängig von der Art der Dienstleistung oder Reparaturtätigkeit vereinbart. Materialkosten, Reisekosten und Spesen werden entsprechend zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind mit Faktor 0,8 des vereinbarten Stundensatzes zu vergüten. Für die An/Abreise mit einem KFZ werden pro gefahrenen Kilometer 0,50€ in Rechnung gestellt. INDUS-VBS GmbH wird grundsätzlich die günstigeste Variante der An-/Abreise wählen.
8.10
Nicht vorher vereinbarte Arbeiten darf INDUS-VBS GmbH durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 € um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,00 € nicht mehr als 15% erhöhen.
9. Gewährleistung
9.1
INDUS-VBS GmbH leistet Gewähr wie folgt:
9.1.1
Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seine Erfüllungsgehilfen gestützt sind.
9.1.2
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
9.1.3
Kunden müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und INDUS-VBS GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.1.4
Mängelrügen werden von INDUS-VBS GmbH nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.1.5
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist INDUS-VBS GmbH eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.
9.1.6
Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
9.1.7
Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von INDUS-VBS GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.
Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft INDUS-VBS GmbH nach eigenem Ermessen.
9.2
Darüber hinaus hat INDUS-VBS GmbH das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern und Schadensersatz zu verlangen.
9.3
Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von INDUS-VBS GmbH zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
9.4
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.
9.5
Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
9.6
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn INDUS-VBS GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.
9.7
Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von INDUS-VBS GmbH nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Kosten der Untersuchung.
9.8
Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, wird INDUS-VBS GmbH dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese auszutauschen oder so abzuändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rückgabe unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzen.
9.8.1
INDUS-VBS GmbH haftet für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
Sofern INDUS-VBS GmbH eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen habt, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.
10. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
10.1
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.
10.2
Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen.
10.3
Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, alleine oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand, während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich folgendes:
10.3.1
Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i. V.m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. m.§ 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
10.3.2
Die Haftung von INDUS-VBS GmbH wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.4
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. im Falle der unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
INDUS-VBS GmbH haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten (jeder Service- oder Wartungstätigkeit) eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von INDUS-VBS GmbH dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen.
Sollen Mitarbeiter von INDUS-VBS GmbH die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten hierfür berechnen sich aufgrund der angebotenen Stunden-oder Tagessätze.
10.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haftet INDUS-VBS GmbH jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haftet INDUS-VBS GmbH nicht.
10.6
Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.
11. Subunternehmer
INDUS-VBS GmbH ist berechtigt, vertragliche Leistungen auch durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung bleibt in diesem Fall bei uns.
12. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von INDUS-VBS GmbH anerkannt worden ist oder der Anspruch gerichtlich festgestellt ist.
13. Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit INDUS-VBS getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.
14. Urheberrechte
Ist der Gegenstand der Leistung von INDUS-VBS GmbH die Überlassung von Software, gelten folgende Bestimmungen:
14.1
Sämtliche Rechte an der vertragsgegenständlichen Leistung, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder ähnliche verbleiben ausschließlich bei INDUS-VBS GmbH bzw. bei unseren Lieferanten.
Ist nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde lediglich das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht.
14.2
Ist der Gegenstand der Überlassung Fremdsoftware, gelten die vom Hersteller festgelegten Nutzungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, sich darüber zu informieren und diese einzuhalten.
14.3
Die vorstehend beschriebenen Rechte erstrecken sich ebenfalls auf die eigenen Entwicklungen, Präsentationen, Skizzen, Entwürfe, Originale, Filme, Videos, Druckvorlagen sowie anderweitige Datenträger.
14.4
INDUS-VBS GmbH stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer evtl. Verletzung von Schutzrechten durch gemäß diesen Bedingungen geliefert oder lizenzierte Leistungen geltend gemacht werden und wird dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir von dem Kunden unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen von dem Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt und wir die endgültige Entscheidung treffen, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird.
14.5
Der Kunde wird auf allen vollständigen und teilweisen Kopien der vertragsgegenständlichen Leistung die Urheberrechts-Vermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.
15. Allgemeines
15.1
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.
15.2
Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
15.3
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und INDUS-VBS GmbH sowie über seine Wirksamkeit ist Augsburg.
15.4
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.


