Wartungsbedingungen für LogicalDOC Software
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) INDUS-VBS GmbH übernimmt die Wartung der überlassenen und oben genannten LogicalDOC Software Lizenzen (nachfolgend „Software“ genannt) zu den nachfolgenden Bedingungen.
(2) Die LogicalDOC Wartung umfasst hierbei den First- und Second Level-Support sowie die im Rahmen der Wartung ggf. erforderlich werdende Behebung von Softwarefehlern durch die die LogicalDOC Software Entwicklung. Die ggf. erforderlich werdenden Wartungsaktivitäten werden hierbei von INDUS-VBS GmbH und LogicalDOC s.r.l. ausgeführt.
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Dieser Software Wartungsvertrag tritt mit der Bestellung der LogicalDOC Software Wartung in Kraft.
(2) Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres, erstmals jedoch zu einen Zeitpunkt von 12 Monaten nach Unterzeichnung gekündigt werden.
(3) Jeder Vertragspartner kann die Software Wartung darüber hinaus aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner wiederholt oder in schwerwiegender Weise den vorliegenden Vertrag verletzt und diese Verletzung – soweit sie korrigierbar ist – nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden schriftlichen Abmahnung aufhebt. INDUS-VBS GmbH steht das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, auch im Falle des dreimonatigen Verzugs mit geschuldeten Gebühren durch den Auftraggeber zu, seien es Lizenz-, Software- Pflege- oder sonstige Gebühren bzw. Vergütungen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle kein Recht auf Rückerstattung von geleisteten Zahlungen und INDUS-VBS GmbH behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vor.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungserbringung
(1) INDUS-VBS GmbH setzt für die Wartungsarbeiten qualifiziertes Personal ein, das mit der Software vertraut ist.
(2) Im Rahmen der Wartung beheben INDUS-VBS GmbH und LogicalDOC s.r.l. zu den Bestimmungen dieses Vertrages Fehler, die während der Nutzung der Software auftreten oder in der zugehörigen Anwendungsdokumentation offenkundig werden. Die Pflege umfasst auch die Behebung von Fehlern oder sonstigen Mängeln, die INDUS-VBS GmbH in der Software unabhängig von deren Nutzung durch den Auftraggeber bekannt werden. Bestehende Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
(3) Die Fehlerbehebung im Sinne dieses Vertrages umfasst die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind, ohne dass hierfür eine Erfolgshaftung übernommen wird. Leistungen der Programmpflege können nach Wahl der INDUS-VBS GmbH auch durch Workarounds oder Updates erfolgen. Die Behebung eines Fehlers umfasst auch die Berichtigung der zugehörigen Programmdokumentation.
(4) Zu den nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen gehört auch die Überlassung von neuen Releases der Software, die Fehlerbeseitigungen und/oder neue Funktionen enthalten (nachfolgend „Updates“). INDUS-VBS GmbH und LogicalDOC s.r.l. stellen hierfür im Rahmen der Software Wartung Support zur Verfügung.
(5) INDUS-VBS GmbH und LogicalDOC s.r.l. leisten technischen Support per Fernwartung, Telefon oder e-Mail.
§ 4 Grenzen der Wartung
Nicht in den Software Wartungsleistungen enthalten sind:
(1) Leistungen hinsichtlich Software, die nicht unter den von INDUS-VBS vorgegebenen Einsatzbedingungen, insbesondere einer von der Produktbeschreibung abweichenden Systemumgebung genutzt wird.
(2) Leistungen hinsichtlich Software, die durch kundenseitige Programmierarbeiten verändert wurde.
(3) Leistungen hinsichtlich Computerprogrammen oder -teilen, die nicht zu der Software gehören.
(4) Leistungen hinsichtlich für von INDUS-VBS GmbH oder LogicalDOC s.r.l. im Rahmen eines Werkvertrags erstellter, erweiterter und/oder angepasster Computerprogramme.
(5) Leistungen hinsichtlich Programmteilen, deren Funktion von anderen Programmen abhängt, es sei denn, zwischen dem Auftraggeber und INDUS-VBS GmbH besteht ein entsprechender Software Wartungsvertrag auch für diese anderen Computerprogramme.
(6) Leistungen, zu deren Realisierung eine Neuprogrammierung von selbständig einsetzbaren Programm-Modulen programmiertechnisch notwendig oder zweckmäßig ist.
(7) die Erstellung oder Überlassung von sonstigen Programmen oder eine Beratungstätigkeit hierüber.
(8) Leistungen und Nachbesserungen die durch Updates verursacht werden, wenn diese vom Auftraggeber nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden (Nichteinhaltung von § 3 Leistungserbringung, Abs. 4).
(9) Anfragen, die die Bedienung und Anwendung der LogicalDOC Software betreffen. Diese Anfragen unterliegen nicht der Software-Wartung. Derartigen Leistungen werden in Form vonTraining oder Consulting nach Absprache gegen separate Berechnung erbracht. Es gelten die dann gültigen Dienstleistungssätze der INDUS-VBS GmbH.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat vor der Fehlermeldung im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Analyse der Systemumgebung durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Fehler nicht auf Systemkomponenten zurückzuführen ist, die nicht diesem Vertrag unterliegen.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass während der Laufzeit dieses Vertrags mindestens einmal täglich eine zur Wiederherstellung seines gesamten Systems, Anwendungen und Daten geeignete Back-Up-Kopie angefertigt und an einem sicheren Platz gegen Zerstörung geschützt aufbewahrt wird. Im Falle der Zerstörung oder des Verlustes von Daten wird der Auftraggeber nach Wahl von INDUS-VBS GmbH sein System mit Hilfe dieser Kopie unverzüglich wiederherstellen oder diesem die Kopie zur Wiederherstellung auf eigene Kosten überlassen.
§ 6 Vergütung
(1) Für die vorstehend beschriebenen Pflegeleistungen erhält INDUS-VBS GmbH eine jährliche Vergütung in Höhe von 22 % des aktuellen Lizenzpreises der Software. Erwirbt der Auftraggeber innerhalb des Vertragsjahres weitere Lizenzen, erhöht sich die Vergütung für die Wartungsleistungen hinsichtlich der neu lizenzierten Software anteilig ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Lizenzvertrags zu den jeweils vereinbarten Konditionen.
(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
(3) Die Vergütung wird erstmals fällig ein Jahr nach Installation der Software beim Kunden. Die Berechnung erfolgt stets jährlich im voraus.
(4) INDUS-VBS GmbH hat das Recht, die Vergütung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des Vertragsjahres zu ändern. Eine solche Änderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Abschluss des Software Wartungsvertrages zulässig.
§ 7 Mithaftung des Auftraggebers und Haftungseingrenzung
(1) Im Falle einer Inanspruchnahme der INDUS-VBS GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist das Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
(2) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Vollendung der jeweiligen Pflege. Die Vollendung liegt zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Pflegeleistung vor.
(3) Bei erheblichen Mängeln hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Nacherfüllung durch INDUS-VBS GmbH. Der Auftraggeber hat INDUS-VBS GmbH schriftlich zur Nacherfüllung aufzufordern und INDUS-VBS GmbH ausreichend die Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Im Rahmen der Nacherfüllung hat INDUS-VBS GmbH das Recht, Softwarekomponenten auszutauschen oder zu reparieren.
Im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung kann der Auftraggeber den Vertrag außerordentlich kündigen und/ oder Schadenersatz verlangen, den Mangel im Wege der Selbstvornahme selbst beseitigen und/ oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
(4) INDUS-VBS GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Körperschäden und für Schäden, die INDUS-VBS GmbH, dessen gesetzliche Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
§ 8 Sonstige Bestimmung
(1) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der INDUS-VBS GmbH.


